Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 20.04.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 23.05.2006 - 9 U 4962/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8844
OLG München, 23.05.2006 - 9 U 4962/05 (https://dejure.org/2006,8844)
OLG München, Entscheidung vom 23.05.2006 - 9 U 4962/05 (https://dejure.org/2006,8844)
OLG München, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 9 U 4962/05 (https://dejure.org/2006,8844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht eines Netzbetreibers zur Möglichkeit der Inverssuche und Einräumung einer Widerspruchsmöglichkeit; Zuführung eines Netzkunden zur Inversbeauskunftung erst nach ausdrücklichem Einverständnis des Kunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 105 Abs. 3
    Anforderungen an die Vereinbarung zwischen Netzbetreiber und -kunden hinsichtlich der Inverssuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Opt-In auch bei Inverssuche möglich

  • beck.de (Leitsatz)

    Inversauskunft und Widerspruchslösung im TK-Anschlusskundenvertrag

  • beck.de (Leitsatz)

    Inversauskunft und Widerspruchslösung im TK-Anschlusskundenvertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Opt-In auch bei Inverssuche möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 753
  • CR 2007, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

    Auszug aus OLG München, 23.05.2006 - 9 U 4962/05
    Die Revision war nach § 543 ZPO nicht zuzulassen, weil der Senat die Auslegung des § 105 Abs. 3 TKG für so eindeutig hält, dass eine klärungsbedürftige Rechtsfrage nicht vorliegt (BGH, NJW 2003, 831 ).
  • BGH, 05.07.2007 - III ZR 316/06

    Zur Inverssuche bei Telefonauskunftsdiensten

    Das Berufungsgericht hat in seiner in CR 2007, 87 veröffentlichen Entscheidung unter Bezugnahme auf das landgerichtliche Urteil (MMR 2006, 564) ausgeführt, § 105 Abs. 3 TKG 2004 gewährleiste lediglich einen datenschutzrechtlichen Mindeststandard.
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 20.04.2006 - 24 O 173/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26778
LG Stuttgart, 20.04.2006 - 24 O 173/06 (https://dejure.org/2006,26778)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2006 - 24 O 173/06 (https://dejure.org/2006,26778)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20. April 2006 - 24 O 173/06 (https://dejure.org/2006,26778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung wegen verbotener Eigenmacht: Besitzschutzansprüche des Betreibers einer auf einem gemieteten Grundstück befindlichen Mobilfunkanlage gegenüber dem Vermieter

  • Wolters Kluwer

    Besitzschutzansprüche des Betreibers einer auf einem gemieteten Grundstück befindlichen Mobilfunkanlage gegenüber dem Vermieter

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Besitzschutzanspruch gegen Hausverbot

  • beck.de (Leitsatz)

    Besitzschutzansprüche des Betreibers einer Mobilfunksendeanlage

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 691
  • CR 2007, 87
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 19.01.1996 - 2 U 164/95

    Anforderungen an die Sittenwidrigkeit und Unzulässigkeit einer Werbemaßnahme

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.04.2006 - 24 O 173/06
    Zur Geltendmachung des nach dem Gesetz auf zügige Durchsetzung angelegten Besitzschutzanspruchs im Verfügungsverfahren bedarf es eines besonderen Verfügungsgrundes nicht (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1516; Palandt-Bassenge, BGB, 65. Auflage 2006, § 861 Rdnr. 18).
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